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Deutschsprachige katholische Gemeinde

St. Elisabeth in Singapur

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Freiwilliger Jahresbeitrag

Damit wir unsere Gemeindearbeit attraktiv gestalten und unsere pastorale Arbeit auch finanzieren können, braucht es neben der aktiven Mitarbeit auch die finanzielle Unterstützung durch die Gemeindemitglieder. Erklärtes Ziel der Deutschen Bischofskonferenz ist, dass sich die Auslandsgemeinden selbst tragen können. Jede Spende trägt deshalb zum Erhalt der Gemeinde bei.

Wenn viele mitmachen – und bedenken, dass wir zur Zeit zum größten Teil durch das Katholischen Auslandssekretariat der deutschen Bischofskonferenz, also aus Steuermittel anderer unterstützt werden und die meisten von uns in ihren Heimatländern keine Kirchensteuern bezahlen – kann uns das gelingen.

Ein Gemeindebeitrag in der Größenordnung von ca. 150 SGD pro Familie und Monat ist für unsere Gemeinde essentiell. Dennoch gilt: Mitglied der Gemeinde ist man grundsätzlich durch die Taufe. Gemeinde ist Solidargemeinschaft. Der Gemeindebeitrag kann sowohl auf das Konto der Gemeinde bei der DBS Bank in Singapur als auch auf das Konto des Katholischen Auslandssekretariates in Deutschland überwiesen werden. Bei Überweisung auf das Konto des Katholische Auslandssekretariat kann bei Bedarf eine Spendenquittung ausgestellt werden.

Bitte erlauben Sie uns, um Ihre finanzielle Unterstützung zu bitten. Wir bedanken uns ganz herzlich.

Ihre Gemeinderäte und ihr Pfarrer

Konten – Gemeinde

In Singapur:

Gemeindekonto bei DBS/POSB

Swift Address: DBSSSGSG
Account No.: 063-024226-8, Holland Village Branch
DBS Account Name: Fogl/Flaig/Kurtsiefer

Stellen Sie einen Scheck aus? Dann an: Fogl/Flaig/Kurtsiefer

Für Überweisungen auf ein deutsches Konto:

Konto beim Katholischen Auslandssekretariat:
Commerzbank

IBAN: DE72 3708 0040 0211 4021 00
SWIFT-BIC: DRESDEFF370
Verwendungszweck: Gemeinde Singapur – Gemeindebeitrag / Spende

Spenden, mit denen Sie die Auslandsseelsorge unterstützen, sind bei einer Steuerpflicht in Deutschland gemäß § 10B des Einkommensteuergesetzes und § 4 des Körperschaftsgesetzes abzugsfähig. Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, geben Sie neben dem Verwendungszweck auch an, dass Sie eine Spendenbescheinigung wünschen.

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